OLG Karlsruhe: Abgrenzung von Verbraucher- und Unternehmerhandeln
Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 6.10.2011 – 9 U 8/11 – entschieden: Die Abgrenzung zwischen Verbraucher- und Unternehmerhandeln bei einem Kaufvertrag hängt davon ab, welchem Zweck der Kaufvertrag dienen soll. Maßgeblich ist eine objektive Betrachtungsweise unter Berücksichtigung der Erklärungen der Parteien und der sonstigen Umstände bei Vertragsschluss. Subjektive Vorstellungen des Käufers, die für den Verkäufer nicht erkennbar sind, spielen keine Rolle. Die Kilometerangabe in einem schriftlichen Gebrauchtwagenkaufvertrag ist – ohne zusätzliche Erklärungen des Verkäufers – in der Regel nicht als Garantie zu verstehen, wenn der Käufer bei Abschluss des Vertrages als Unternehmer auftritt.