BGH: Abfindungsanspruch des aus einer GbR Ausgeschiedenen
Der BGH hat mit Urteil vom 12.7.2016 - II ZR 74/14 - entschieden: Der Abfindungsanspruch des aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts Ausgeschiedenen richtet sich umfassend gegen die Gesellschaft. Für einen von dem Abfindungsanspruch zu trennenden Ausgleichsanspruch gegen die in der Gesellschaft verbliebenen Gesellschafter ist kein Raum.