BGH: Abberufung eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem Grund – gerichtliche Überprüfung der Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen
Der BGH hat mit Urteil vom 4.4.2017 – II ZR 77/16 – entschieden: Bei der gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen, die die Abberufung oder die Kündigung des Anstellungsvertrags eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH aus wichtigem Grund betreffen, ist darauf abzustellen, ob tatsächlich ein wichtiger Grund im Zeitpunkt der Beschlussfassung vorlag o-der nicht. Das Vorliegen des wichtigen Grunds hat im Rechtsstreit derjenige darzulegen und zu beweisen, der sich darauf beruft.