: Abbau der Verwaltungslasten für europäische Aktiengesellschaften
Die EU-Kommission will mit einem neuen Gesetzesvorschlag den Verwaltungsaufwand bei der Verschmelzung bzw. Spaltung europäischer Aktiengesellschaften weiter verringern. Der aktuelle Vorschlag zielt u.a. darauf ab, die Berichtspflichten der Gesellschaften bei Verschmelzungen und Spaltungen zu verringern, eine doppelte Berichterstattung zu vermeiden und den Gesellschaften die Möglichkeit zu bieten, bei der Veröffentlichung der Verschmelzungs- oder Spaltungspläne und der Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen an die Aktionäre auf das Internet und die elektronische Datenübermittlung zurückzugreifen. Das Ziel einer 25-prozentigen Verringerung des Verwaltungsaufwands für EU-Unternehmen bis Ende 2012 rückt damit näher. (Quelle: EU-Kommission vom 25.9.2008)