: Abbau administrativer Auflagen im EU-Gesellschaftsrecht
Die EU-Kommission treibt ihr Programm für das Jahr 2008 zur Senkung der Verwaltungskosten schnell voran. Am 17.4.2008 hat sie vier Vorschlägen zugestimmt, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch die Abschaffung der folgenden administrativen Auflagen das Leben leichter machen sollen: Die Unternehmen müssen ihre geschäftlichen Daten nicht mehr in den nationalen Amtsblättern veröffentlichen und sie können Übersetzungen, die in einem Mitgliedstaat bereits beglaubigt wurden, (wieder-)verwenden, wenn sie in anderen Mitgliedstaaten Zweigstellen eröffnen. Im Bereich der Buchführung sind Muttergesellschaften, die Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung unterhalten, nicht mehr verpflichtet, einen konsolidierten Abschluss aufzustellen. Zudem können mittlere Unternehmen von der Verpflichtung, im Jahresabschluss detaillierte Angaben zu machen, ausgenommen werden.