OLG Frankfurt a. M. : AGB-Inhaltskontrolle – Unangemessene Benachteiligung durch "Zwangsmediationsversuch" in der Rechtsschutzversicherung
Das OLG Frankfurt a. M. hat mit Urteil vom 9.4.2015 – 6 U 110/141 - entschieden: 1. Die von einer Rechtsschutzversicherung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Klausel, wonach die Übernahme der Kostenfür eine anwaltliche Beratung von der vorherigen Durchführung eines Mediationsversuchs abhängig ist, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar.
2. Zur Frage des irreführenden Gebrauchs der Begriffe "Rechtsschutzversicherung" und "Mediation" in dem in Ziffer 1. genannten Fall.