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Wirtschaftsrecht
22.02.2012
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: ACTA - Kommission lässt Abkommen vom EuGH Gerichtshof prüfen

Vor dem Hintergrund der breiten Debatte um das ACTA-Abkommen hat die EU-Kommission am 22.2.2012 beschlossen, das „Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen" (ACTA) vom EuGH prüfen zu lassen. EU-Handelskommissar Karel de Gucht kündigte in Brüssel an, den EuGH über mögliche in dem Abkommen enthaltene Verletzungen europäischer Grundrechte befinden zu lassen. „Die Mitgliedstaaten haben die Kommission ermächtigt, das Abkommen zu unterzeichnen. Die Kommission muss sicherstellen, dass die nationalen Parlamente und die Öffentlichkeit detailliert informiert wird." De Gucht äußerte Verständnis für die Sorge vieler Bürger um eine Beschneidung der Grundrechte und Internetfreiheit. "Daher müssen nun Fakten die Diskussion bestimmen und nicht Gerüchte", betone der Kommissar.

(PM EU-Kommission vom 22.2.2012)

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