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Wirtschaftsrecht
25.06.2015
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: 115 Millionen Euro Geldbuße für Hersteller von Lebensmittelverpackungen wegen Kartellbildung

Die EU-Kommission hat am 24.6.2015 Geldbußen in Höhe von 115,865  Mio. Euro gegen Hersteller und Händler von Lebensmittelverpackungen wegen Beteiligung an Kartellen verhängt.        

Beteiligt an den Kartellen waren acht Hersteller und zwei Händler von Lebensmittelverpackungsschalen für den Einzelhandel, darunter auch das Unternehmen Silver Plastics  aus Deutschland, dass über 20 Mio. Euro Kartellstrafe zahlen muss sowie die Unternehmen Huhtamäki (Finnland), Nespak und Vitembal (Frankreich), Coopbox, Magic Pack und Sirap-Gema (Italien) sowie Linpac (Vereinigtes Königreich). Bei den beiden Händlern handelt es sich um die Unternehmen Ovarpack (Portugal) und Propack (Vereinigtes Königreich).

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Millionen von Verbrauchern, die Lebensmittel für sich und ihre Familien kaufen, sind möglicherweise von diesen Kartellen betroffen. Die betroffenen Unternehmen teilten den Markt für Lebensmittelverpackungen für den Einzelhandel untereinander auf und sprachen Preise ab, statt miteinander zu konkurrieren. Kartelle beeinträchtigen unsere gesamte Wirtschaft, da die Preise von den beteiligten Unternehmen und nicht vom Markt festgesetzt werden. Dies nimmt den Unternehmen den Anreiz zu Innovationen und kann nicht toleriert werden.“

Die Unternehmen trafen Preisabsprachen und teilten ihre Kunden von Schaumstoffschalen aus Polystyrol und biegesteifen Kunststoffschalen aus Polypropylen untereinander auf und verstießen damit gegen die EU-Kartellvorschriften. Polystyrol-Schaumstoffschalen und biegesteife Polypropylen-Kunststoffschalen werden für die Verpackung von Lebensmitteln wie Käse, Fleisch, Fisch oder Kuchen verwendet, die in Supermärkten oder anderen Geschäften verkauft werden. Linpac wurde die Geldbuße im Einklang mit der Kronzeugenregelung der Kommission von 2006 vollständig erlassen, da das Unternehmen die Kommission von den Kartellen in Kenntnis gesetzt hatte.

Im Rahmen ihrer Untersuchung deckte die Kommission fünf verschiedene Kartelle im Bereich der Lebensmittelverpackungen für den Einzelhandel auf, die einen großen Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) abdeckten:
•             Die Märkte für Polystyrol-Schaumstoffschalen und biegesteife Polypropylen-Kunststoffschalen in Nordwesteuropa („NWE“). Dieses Kartell betraf Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen und Schweden und bestand von Juni 2002 bis Oktober 2007.
•             Den Markt für Polystyrol-Schaumstoffschalen in Mittel- und Osteuropa („MOE“). Dieses Kartell umfasste Polen, die Slowakei, die Tschechische Republik und Ungarn und bestand von November 2004 bis September 2007.
•             Den Markt für Polystyrol-Schaumstoffschalen in Südwesteuropa („SWE“). Dieses Kartell bezog sich auf Portugal und Spanien und bestand von März 2000 bis Februar 2008.
•             Den Markt für Polystyrol-Schaumstoffschalen in Frankreich. Dieses Kartell bestand von September 2004 bis November 2005.
•             Den Markt für Polystyrol-Schaumstoffschalen in Italien. Dieses Kartell bestand von Juni 2002 bis Dezember 2007.

Die Unternehmen, gegen die die Kommission heute Geldbußen verhängt hat, gehörten mindestens einem dieser Kartelle an.

(PM EU-Kommission vom 24.6.2015)

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