BGH: Insolvenzanfechtung bei Zahlung an Inkassozessionar und Weiterleitung der Forderung an Zedenten
Der BGH hat mit Beschluss vom 24.9.2015 - IX ZR 308/14 – entschieden: Tilgt der Schuldner eine zum Zwecke des Forderungseinzugs treuhänderisch abgetretene Forderung gegenüber einem Inkassounternehmen als Forderungszessionar,kann die Zahlung nach Weiterleitung an den ursprünglichen Forderungsinhaber nur diesem gegenüber und nicht gegenüber dem Inkassounternehmen angefochten werden.