BGH: Bezirksprovision nach gesetzlichen Regelungen ist in allgemeinen Grenzen abdingbar
Der BGH hat mit Beschluss vom 24.4.2014- VII ZR 163/13 - entschieden: Die gesetzlichen Regelungen über die Bezirksprovision sind in den allgemeinen Grenzen dispositiv. Aus Art. 7 Abs. 2 erster Gedankenstrich der Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handels-vertreter (ABl. EG Nr. L 382 S. 17) ergibt sich nichts Gegenteiliges.
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