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Wirtschaftsrecht
17.01.2014
Wirtschaftsrecht
OLG Karlsruhe: § 18 GmbHG verlangt kein einheitliches Handeln aller Mitberechtigten

Das OLG Karlsruhe hat mit Beschluss vom 16.12.2013 - 7 W 76/13 - entschieden:


§ 18 GmbHG verlangt kein einheitliches Handeln aller Mitberechtigten. Wann von einer einheitlichen Ausübung eines Rechts auszugehen ist, richtet sich nach dem Recht der jeweiligen Mitberechtigung.

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