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ZNER 2020, 106
OLG Celle 
Zurückversetzung eines Auswahlverfahrens zum Abschluss eines Wegenutzungsvertrages nach §§ 46 f. EnWG (Urteil vom 12.09.2019, 13 U 41/19)

Die zum Kartellvergaberecht entwickelten Grundsätze zur Zulässigkeit der Zurückversetzung des Vergabeverfahrens zur Korrektur eines erheblichen Verfahrensfehlers durch den Auftraggeber sind entsprechend auf das Auswahlverfahren zum Abschluss eines Wegenutzungsvertrages nach §§ 46 f. EnWG zu übertragen.

OLG Celle, ZNER 2020, 106-108 (Urteil vom 12.09.2019, 13 U 41/19)

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