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ZNER 2022, 528
VG Frankfurt a. M. 
Zur Ermittlung der Stromkostenintensität bei der EEG-Umlagebegrenzung ([unbekannt] vom 25.05.2022, 5 K 3498/19.F)

Nach der Besondere-Ausgleichsregelung-Durchschnittsstrompreis-Verordnung (DSPV) vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 241) ist eine zunächst nach dem Strombezug in der Niederspannung- und Mittelspannungsebene differenzierte Ermittlung mit anschließender Addition der durchschnittlichen Strompreise dieser beiden Spannungsebenen nicht vorgesehen und so auch nicht zulässigerweise möglich.

VG Frankfurt a. M., ZNER 2022, 528 ([unbekannt] vom 25.05.2022, 5 K 3498/19.F)

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