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ZNER 2024, 159
OVG Koblenz 
Zulässigkeit von WEA in Vogelschutzgebiet (Urteil vom 08.02.2024, 1 C 10470/22.OVG)

Zur Vermeidung einer erheblichen Beeinträchtigung von im überragenden öffentlichen Interesse liegenden Gemeinwohlbelangen muss dem flächigen Ausbau von Windenergie- und Solaranlagen auch im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung nach § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG ein hohes Gewicht beigemessen werden.

OVG Koblenz, ZNER 2024, 159-170 (Urteil vom 08.02.2024, 1 C 10470/22.OVG)

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