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ZNER 2023, 356
OVG Nordrhein-Westfalen 
Zulässigkeit einer WEA als nicht privilegiertes Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB (Urteil vom 16.05.2023, 7 D 423/21.AK)

Eine Windenergieanlage (hier: Gesamthöhe hier 217 m) kann in Sonderkonstellationen im entprivilegierten Außenbereich i. S. von § 35 Abs. 2 BauGB planungsrechtlich zulässig sein.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZNER 2023, 356-362 (Urteil vom 16.05.2023, 7 D 423/21.AK)

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