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ZNER 2020, 31
Schleswig-Holsteinisches OLG 
Zivilrechtlicher Abwehranspruch gegen Windenergieanlage (Urteil vom 04.12.2019, 9 U 152/18, 2 O 323/16)

Die TA Lärm enthält keine Vorgabe dahingehend, dass für die Beurteilung, ob die Immissionsrichtwerte eingehalten werden, zwingend eine Langzeitmessung durchzuführen ist.

Schleswig-Holsteinisches OLG, ZNER 2020, 31 (Urteil vom 04.12.2019, 9 U 152/18, 2 O 323/16)

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