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ZNER 2024, 130
FG Düsseldorf 
Stromsteuerbefreiung bei Zusammenrechnung der elektrischen Nennleistungen von Stromerzeugungseinheiten (Urteil vom 21.02.2024, 4 K 1324/22 VS)

Die zum Zweck der Stromerzeugung erfolgende zentrale Steuerung von Anlagen nach § 12b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StromStV ist als gegeben anzusehen, wenn die Möglichkeit einer Fernsteuerung besteht, ohne dass es noch darauf ankommt, dass eine Fernsteuerung tatsächlich stattfindet.

FG Düsseldorf, ZNER 2024, 130-135 (Urteil vom 21.02.2024, 4 K 1324/22 VS)

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