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ZNER 2019, 240
OVG Lüneburg 
Normenkontrolle gegen den Windkraft betreffenden Teil eines RROP (Hannover) (Urteil vom 05.03.2019, 12 KN 202/17)

Ein Plangeber ist bei einer Konzentrationsflächenplanung gehalten, auch bei der Einstufung eines sog. „Siedlungsbereiches“ und der sich daran anschließenden pauschalen Schutzabstände zwischen „harten“ und „weichen“ Tabuzonen zu differenzieren.

OVG Lüneburg, ZNER 2019, 240-249 (Urteil vom 05.03.2019, 12 KN 202/17)

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