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ZNER 2023, 31
LG Bayreuth 
Keine Entschädigungspflicht des Netzbetreibers gegenüber dem Anlagenbetreiber für einspeisungsmanagementbedingte Ausgleichsenergiekosten des Drittvermarkters (Urteil vom 17.10.2022, 34 O 586/20)

Der Betreiber eines Offshore-Windparks, der aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung gegenüber seinem Direktvermarkter von diesem verlangte Kosten für Ausgleichsenergie übernimmt, kann diese nicht vom Netzbetreiber ersetzt verlangen.

LG Bayreuth, ZNER 2023, 31-37 (Urteil vom 17.10.2022, 34 O 586/20)

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