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ZNER 2012, 553
OLG Hamm 
Folgende Entscheidungen sind nur mit Leitsätzen abgedruckt:: 26. Ein Energielieferant kann sich auch bei unwirksamer Preisanpassungsklausel nicht auf einen früheren höheren Preis berufen (Urteil vom 10.08.2012, I-19 U 163/11)

Für die Frage, ob der Kunde eines Energielieferungsvertrages die Unwirksamkeit von Preiserhöhungen für länger zurückliegende Zeiträume nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung nicht mehr geltend machen kann, ist ausschließlich das konkrete Vertragsverhältnis entscheidend.

OLG Hamm, ZNER 2012, 553 (Urteil vom 10.08.2012, I-19 U 163/11)

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