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ZNER 2023, 143
BGH 
Erlösobergrenzenfestlegung ARegV: Maßgeblichkeit der Verhältnisse im Basisjahr für die Kostenzuordnung nach § 11 ARegV im Rahmen der Festlegung der Erlösobergrenze – Regionetz GmbH (Beschluss vom 13.12.2022, EnVR 55/20)

Bei der Festlegung der Erlösobergrenzen ist nicht nur für die Kostenerhebung und Kostenprüfung, sondern auch für die 144Kostenzuordnung in die Kategorien des § 11 ARegV auf die Verhältnisse im Basisjahr abzustellen.

BGH, ZNER 2023, 143-144 (Beschluss vom 13.12.2022, EnVR 55/20)

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