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ZNER 2019, 323
BGH 
Eine Abgasturbine ist keine – mit dem Technologiebonus geförderte – Gasturbine i. S. d. § 27 Abs. 4 Nr. 1 EEG 2009 (Urteil vom 15.05.2019, VIII ZR 134/18)

a) Bei einer Turbine, die im Abgasstrang des Blockheizkraftwerksmotors einer Biogasanlage zur Erzeugung weiteren Stroms im Wege der Nachverstromung eingesetzt wird (sogenannte Abgasturbine), handelt es sich nicht um eine – mit dem Technologie-Bonus geförderte – Gasturbine im Sinne des § 27 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit der Anlage 1 Abschnitt II Nr. 1 Buchst. c EEG 2009.

BGH, ZNER 2019, 323-328 (Urteil vom 15.05.2019, VIII ZR 134/18)

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