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ZNER 2024, 187
Altrock 
ZNER 2024, Heft 03, Umschlagteil S. 187 (I)

Editorial

In Heft 3 beschäftigen wir uns weiter mit der Überbauung von Netzverknüpfungspunkten für EEG-Anlagen (Schwerpunkt), mit strafrechtlichen Risiken bei der wirtschaftlichen Beteiligung von Gemeinden nach § 6 EEG sowie nochmals mit den Hindernissen für Multi-Use-Speicher, nunmehr in Bezug auf die Erteilung von Herkunftsnachweisen:

Den Beginn machen Mayeul Hiéramente und Philip von der Meden mit ihren Überlegungen zu strafrechtliche Risiken bei der Beteiligung von Gemeinden an Erträgen aus Wind- und Solarenergie; sie plädieren für eine Nachbesserung von § 6 EEG. Dieser regelt bekanntlich, dass von Wind- und Solarenergieanlagen betroffenen Gemeinden gesichert finanzielle Erträge aus diesen Anlagen zufließen, indem diese von den Betreibern über einen Vertrag an den Erträgen aus der Energiegewinnung beteiligt werden können. Die Autoren halten den dazu erforderlichen Kontakt zwischen Unternehmen und Gemeinden weiterhin aus korruptionsstrafrechtlicher Sicht für riskant. Abhilfe könnte eine Änderung im Gesetz schaffen, die im Beitrag vorgeschlagen wird.

Im zweiten und dritten Beitrag in diesem Heft geht es – im Schwerpunktthema – nochmals um Aspekte der Überbauung von Netzverknüpfungspunkten von EEG-Anlagen. In Heft 2/2024 wurde vom Autor dieser Zeilen der Vorschlag für ein gesetzliches „Recht auf Überbauung“ vorhandener Netzverknüpfungspunkte für Projektentwickler bzw. Anlagenbetreiber in einem § 8a EEG erläutert. Dies würde es erlauben, dass insbesondere volatil einspeisende Photovoltaik- und Windenergieanlagen die vom Netzbetreiber vorgehaltene Netzkapazität effizienter ausnutzen können.

Im vorliegenden Heft gehen nun Matthias Stark und Kaspar Knorr der Sache energietechnisch und energieökonomisch weiter nach. Mit ihrer fachliche Analyse einer gemeinsamen Nutzung von Netzverknüpfungspunkten durch EE-Anlagen machen sie deutlich, wann eine solche Überbauung Sinn macht und u. a., wie wenig Strom wegen des zeitlichen Zusammentreffens etwa von Solar- und Windstrom aus zusammen an das Netz angeschlossenen Anlagen von den Anlagenbetreibern abgeregelt werden müsste, um die zugelassene Anschlussleistung nicht zu überdehnen.

Der zweite Aufsatz zum Schwerpunkt „Überbauung“ von Vincent Gronbach befasst sich mit einem Vorschlag für einen Informationsanspruch für Projektierer, die ein Recht auf Überbauung nutzen wollen. Hierzu kann es nur kommen, wenn die betroffenen Kreise Kenntnis von bestehenden Netzanschlusskonstellationen erlangen, in denen eine Überbauung in Betracht kommt. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, welche Informationen interessierten Personen hierfür bereits gegenwärtig bereitstehen, welche Informationen durch die europäische Strommarktreform noch verfügbar werden und welche zusätzlichen gesetzlichen Erweiterungen denkbar wären, um eine hinreichende Informationsgrundlage für Projektentwickler zu gewährleisen.

Zu guter Letzt beenden Sascha Bentke und Bettina Hennig im vorliegenden Heft ihre Aufsatzreihe zu Hindernissen für Multi-Use-Speicher. Im vierten und letzten Teil dreht es sich nun um das Thema Herkunftsnachweise. Multi-Use-Speicher sind volkswirtschaftlich und ökologisch vorteilhaft. Trotzdem existier(t)en für sie eine Reihe an rechtlichen Hindernissen. Bislang standen als Hindernisquellen die Vergütungsregeln im EEG sowie in der InnAusV, in § 118 Abs. 6 EnWG und in § 5 Abs. 4 StromStG im Vordergrund, ebenso, wie erste Ansätze für eine Verbesserung im Solarpaket I und im Entwurf zur Änderung des Stromsteuergesetzes. Der vorliegende vierte Teil zeigt, dass Speicher und insbesondere Multi-Use-Speicher in verschiedenen weiteren rechtlichen Zusammenhängen nicht mitgedacht wurden, nicht optimal in die Regelungsregime zu passen scheinen und deshalb gesetzgeberisches Tätigwerden notwendig ist.

Wir wünschen viel Spaß bei der Lektüre der Aufsätze sowie bei Sichtung der wiederum spannenden Urteilen u. a. zu Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Netzanschluss von EEG-Anlagen, zum Strompreisbremsengesetz, zu § 46 EnWG, zum Stromsteuerrecht (EuGH) sowie, im verwaltungsrechtlichen Urteilsteil, u. a. zum Steinkohlekraftwerk Datteln sowie zum Spannungsfeld von Windenergieanlagen und Denkmalschutz.

Schließlich haben wir Anlass, einer Reihe von ausgeschiedenen Mitherausgebern der ZNER ganz herzlich zu danken, dies ist zunächst der ehemalige langjährige BWE-Präsident Hermann Albers, an seine Stelle tritt auch hier seine Nachfolgerin Bärbel Heidebroek, herzlichen Dank! Weiterhin danken wir Gerd Apfelstedt, Prof. Arnulf von Heyl, Ulrich Joachimsen, Heino Mengers, Prof. Günter Püttner, Peter Ramsauer, Aloys Wobben und Reinhard Schanda für ihre sehr langjährige Treue zur ZNER. Neu im Kreis der Herausgeber begrüßen wir den langjährigen Präsidenten des Fachverband Biogas, Horst Seide: Herzlich willkommen!

Martin Altrock

 
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