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ZNER 2021, 443
Becker 
ZNER 2021, Heft 05, Umschlagteil S. 443 (IV)

Editorial

Deutschland hat gewählt: Und es sieht so aus, dass in der Vereinigung des (angeblich) Unvereinbaren jedenfalls klimapolitisch eine Riesenchance liegt. Die FDP setzt auf den Technologiepfad, die SPD als Stein- und Braunkohleförderpartei kann endlich abschwören – geführt von dem Juristen Olaf Scholz, der Sinn für das regulatorisch Nötige haben müsste – und die Grünen sind die großen Antreiber. So hat Wolf von Fabecks (Solarenergie Förderverein Deutschland e. V.) dringliche Forderung, „Gesetze zum Fossilausstieg nicht 2030, sondern 2022 erlassen“, eine echte Chance auf Umsetzung (siehe seinen Beitrag unter https://www.klima-for-future.de/fossilausstiegs-gesetze.html). Auch das Umweltbundesamt fordert, den Kohleausstieg bis 2030 abzuschließen, nicht erst 2038.

Dafür muss allerdings Einiges passieren. Henrik Paulitz, 20 Jahre lang bei der International Physicians for the Prevention of Nuclear War (IPPNW) der Referent für den Ausstieg aus der zivilen Nutzung der Atomenergie und für eine dezentrale erneuerbare Energieversorgung in Bürgerhand, jetzt Promotor der Akademie Bergstraße, weist in seinem Buch StromMangelWirtschaft (2020, Rezension in ZNER 2021, 145) auf ein echtes Problem bei der Stromerzeugung hin: Es drohe eine Versorgungslücke von 50 GW durch Atom- und Kohleausstieg bei der gesicherten Leistung, auf die es ankommt, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint. Anlass genug für die ZNER, die Frage näher zu beleuchten, was passieren muss, um diese Versorgungslücke nicht eintreten zu lassen.

Uwe Leprich, Professor an der HTW Saar und bis 2018 u. a. Abteilungsleiter Klimaschutz und Energie beim Umweltbundesamt, hält Paulitz’ Warnung für berechtigt, weist aber nach, dass die Verantwortlichen das Problem erkannt haben und um Vorsorge bemüht sind.

Johannes van Bergen, langjähriger Präsident des Bundesverbandes KWK und vormals Geschäftsführer eines Stadtwerke-Verbundes, hat in seinem Beitrag die Chancen der „Intelligenten KWK“ (iKWK) analysiert und hohen Investitionsbedarf festgestellt; eine Forderung, die insbesondere der FDP gefallen müsste.

Gaßner/Buchholz/Deinhardt, alle der Geothermie besonders verbunden, stellen das Ist, das Soll der Geothermie und den Regulierungsbedarf zusammen, zum Mitschreiben für die Koalitionäre.

Markus Adam, Justitiar bei LichtBlick, der schon früher in der ZNER zur Elektromobilität publiziert hat (ZNER 2019, 275; ZNER 2016, 189 und 289), untersucht aktuell die Möglichkeiten, Batteriespeicher in E-Mobilen zu poolen und so deren riesige Batteriespeicherkapazitäten (vehicle to grid) auszunutzen. Schon heute seien die Batterien in der Lage, Flexibilitätsleistungen in Form von negativer Sekundärregelenergie bereitzustellen. Die Potentiale, die im bidirektionalen Laden schlummern, würden aber gerade erst entwickelt. Insbesondere VW sei schon weit. Allerdings seien die regulatorischen Rahmenbedingungen in hohem Maße anpassungsbedürftig.

Gatz und Baars untersuchen das neue Gesetz zum Mindestabstand für WKAs in NRW und Abeln/Bringewat den Einfluss des „Klimaklage“-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts für Anlagen zur Stromerzeugung aus EE am Beispiel des Denkmalschutzes: Spannend.

Auch die Rechtsprechungsübersicht hat es in sich: Aktuell ist insbesondere der EuGH-Beschluss, mit dem ein Zwangsgeld gegen die Republik Polen wegen der unterlassenen Schließung des Braunkohletagebaus Turów verhängt wurde; auf Klage der Tschechischen Republik! Brisant auch der Beschluss des OVG Münster, der die Unwirksamkeit des Bebauungsplans für das Kohlekraftwerk Datteln 4 feststellt (das erst kürzlich ans Netz ging).

Peter Becker

 
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