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ZNER 2023, 275
Schalle 
ZNER 2023, Heft 04, Umschlagteil S. 275 (I)

Editorial

Das Heft 4 der ZNER liegt zum Spätsommer vor und bildet wieder zahlreiche aktuelle Entwicklungen in der Energiewelt ab. Zunächst aber darf die Redaktion ihren Gründer und langjährigen Schriftleiter Dr. Peter Becker würdigen. Die ZNER ist der Initiative und dem unermüdlichen Wirken von Dr. Peter Becker zu verdanken. Zum 30. Juni 2023 beendete Dr. Becker seine Tätigkeit als Schriftleiter. Die Redaktion nahm diesen Entschluss mit großem Bedauern, aber auch großem Verständnis für Dr. Beckers Entscheidung auf. Die Redaktionsmitglieder danken Dr. Peter Becker vielmals für seine langjährige, leidenschaftliche Tätigkeit für die ZNER. Das Engagement Dr. Beckers lebt in der Redaktion fort und soll im Sinne einer lebendigen ZNER und ihrer Leserinnen und Leser weiter gepflegt werden.

Sehen wir uns das vorliegende Heft an, so finden wir darin einen Beitrag von Frenz zur Energieversorgungssicherheit, Energiesouveränität und Energiemix in der Europäischen Union bei gleichzeitiger Pflicht zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen. Frenz geht auf den durch die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes flankierten Windenergieausbau ein und stellt die BNatschG-Novelle in den Kontext europarechtlichen Artenschutzes. Auch aufgrund von Zweifeln an der Unionsrechtskonformität des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes führt Frenz die großen Herausforderungen auf, die den angestrebten Windausbauzielen begegnen. Frenz plädiert für eine intensivere europäische Koordination und Kooperation zur Lösung der Energieversorgungssicherheit bei Einhaltung der europäischen Klimaschutzziele.

Auch Operhalsky und Strothe beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit dem Ausbau der Windenergie an Land. Sie stellen den Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) in Nordrhein-Westfalen vor, der die Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) umsetzen soll. Hier gehen sie insbesondere auf die Herausforderungen eines unterschiedlichen Flächenpotenzials in den Planungsregionen und dessen angemessenem Ausgleich ein.

Auch Rolshoven greift in seinem Beitrag das Thema Windenergieausbau auf. Rolshoven ordnet zwei aktuelle Urteile des OVG Münster in den aktuellen planungsrechtlichen Rahmen für den Windenergie an Land Ausbau ein. Beide Urteile sind in diesem Heft abgedruckt. Rolshoven sieht durch die Urteile Chancen, den Weg zu ebnen, in NRW, aber auch in anderen Bundesländern,

angrenzend zu bestehenden Konzentrationsgebieten oder bestehenden Windenergieanlagen ergänzend Windenergieanlagen errichten zu können.

Ein jüngeres Urteil des FG Berlin-Brandenburg, das in diesem Heft abgedruckt ist, sorgte ebenfalls für Aufmerksamkeit. Das FG Berlin-Brandenburg befasst sich darin mit der Frage, ob der durch Massebilanzsysteme nachgewiesene Import von Biomethan nach Deutschland eine Erfüllungsoption im Sinne des § 37a Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 BImSchG sein kann. Eine zentrale Frage im zugrundeliegenden Verfahren war, ob die von der Biokraftstoffquotenstelle bislang geforderte Nämlichkeit des als Kraftstoff eingesetzten Biomethans Inhalt der §§ 37a und 37b BImSchG ist. Das FG Berlin-Brandenburg sieht dieses Erfordernis nicht in den genannten Regelungen angelegt. Das FG Berlin-Brandenburg ist der Auffassung, dass der massebilanzielle Import von Biomethan einer Anerkennung im Rahmen der THG-Quote nicht entgegensteht. Nienaber und von Bredow ordnen dieses für die THG-Minderungspflichten wichtige Urteil ein. Die Autoren sehen eine erhebliche Wirkung für den Kraftstoffquotenhandel, insbesondere im Hinblick auf die Nachfrage nach ausländischem Biomethan zur Erfüllung der THG-Minderungspflichten durch in Deutschland ansässige Verpflichtete.

Für den Rechtsprechungsteil sei neben den bereits erwähnten Urteilen ein Beschluss des OLG Düsseldorf hervorgehoben. In dem Beschluss ging es um die Frage, ob ein Missbrauchsverfahren auch ein im Zeitpunkt des Antrags auf Feststellung eines missbräuchlichen Verhaltens nach § 30 EnWG erledigtes Verhalten betreffen darf. Das OLG Düsseldorf beantwortet diese Frage ausführlich und zeigt die Voraussetzungen auf, unter denen ein Missbrauchsverfahren wegen eines beendeten Verhaltens gleichwohl zulässig sein kann. Das Heft wird abgerundet durch aktuelle verwaltungsrechtliche Entscheidungen. Einmal mehr zeigen diese, dass die Fragen der Raumordnung und Flächenplanung, der naturschutzfachlichen und immissionsschutzrechtlichen Anforderungen den Ausbau der Erneuerbaren, insbesondere der Windkraft, eng begleiten.

Die Redaktion wünscht Ihren Leserinnen und Lesern eine erkenntnisreiche Lektüre.

Dr. Heidrun Schalle

 
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