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ZNER 2018, 109
Becker 

Editorial

Der Verfasser dieser Zeilen untersucht ein heißes Thema, daran erkennbar, dass in Berlin und Stuttgart um Kommunalisierung der Fernwärmeversorgung vor Gericht gestritten wird; in Hamburg wird hinter den Kulissen gerungen über den Preis der Fernwärmeversorgung, auf deren Übertragung die Freie und Hansestadt einen Anspruch hat. Was bei den Netzen für Strom und Gas längst gesetzlich festgezurrt ist, nämlich die Regulierung und Rekommunalisierung, steht bei der Fernwärme noch aus. Dabei ist in der Fernwärme nicht „alles anders“, wie die AGFW, der Fachverband Fernwärme, behauptet. Vielmehr greifen Europa- und Kartellrecht auch nach der Fernwärme. In diesem Prozess befinden wir uns gerade. Dazu kommt in den Fällen Berlin und Hamburg noch die Rechtswegfrage: Was setzt sich durch, die Zuweisung der Straßennutzung zum öffentlichen Recht durch die Straßen- und Wegerechtsregelungen oder das Konzessionsvertragsrecht, das privatrechtlicher Natur ist?

Auch die beiden anderen Aufsätze sind sehr interessant: Kerkmann und Schröter untersuchen die typenoffene Genehmigung von Windenergieanlagen, Schmidt und Sailer (von der Stiftung Umweltenergierecht) prüfen die Schallberechnung bei Windenergieanlagen; das im Anschluss an den Aufsatz von Agatz in ZNER 2017, 469 ff.

Der kurze Beitrag von Ziehm „Koalitionsvertrag und Atompolitik – Anspruch und Wirklichkeit“ packt heiße Eisen an: Die Autorin zeigt, dass wesentliche Fragen des Atomausstiegs offen sind. Brennend ist z.B. die Frage, welche Rechte die deutsche Bundesrepublik gegenüber den Kernkraftwerken in Deutschlands Westen hat, etwa Tihange oder Doel. Noch brisanter ist die Frage, ob Deutschland nicht etwa nur verfassungspolitisch, sondern auch verfassungsrechtlich verpflichtet ist, sich dem Atomwaffenverbotsvertrag (Ban Treaty) anzuschließen. Deutschland hat es ja bisher abgelehnt, auch nur an den Verhandlungen über den „Ban Treaty“ teilzunehmen, anders als die Niederlande, die immerhin mitverhandelt haben.

Die Entscheidungen werden immer mehr vom Thema Windkraft geprägt: Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte wird immer komplexer, insbesondere zum Planungs- und UVP-Recht. Die Entwicklung müsste dahin gehen, dass ein „Fachanwalt für Windkraftrecht“ eingeführt wird. Die ZNER möchte sich an dieser Stelle bei dem zuständigen Redaktionsmitglied bedanken, Franz-Josef Tigges, der mit dem Thema immer mehr Arbeit hat.

Peter Becker

 
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