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ZNER 2020, 450
BVerwG 
Echte Konkurrenz benachbarter Windenergieanlagen; Prioritätsprinzip bei Vorbescheid und Vollbescheid (Urteil vom 25.06.2020, 4 C 3.19, 8 A 1886/16, 11 K 544/14)

Stehen zwei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen in einer echten Konkurrenzsituation, befinden sich beide (potentiell) sowohl in der Rolle des Störers als auch des Gestörten und stimmt die Art der Störung überein, ist es regelmäßig sachgerecht und damit rechtlich geboten, die Frage des Vorrangs nach dem Prioritätsprinzip zu beantworten.

BVerwG, ZNER 2020, 450-453 (Urteil vom 25.06.2020, 4 C 3.19, 8 A 1886/16, 11 K 544/14)

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