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ZNER 2019, 131
OLG Frankfurt a. M. 
EEG: Geltung des ¼-Stundenmaßstabs zur Saldierung von Strommengen in der EEG-Eigenversorgung vor dem 1. 8. 2014 (Urteil vom 13.03.2019, 12 U 38/18)

Der sog. Viertelstundenmaßstab, wonach Strom höchstens bis zu der Höhe des aggregierten Eigenverbrauchs, bezogen auf jedes 15-Minuten-Intervall (Zeitgleichheit), berücksichtigt werden, gilt für Strommengen im Eigenverbrauch unter Geltung des EEG 2012 (bis zum 31. 07. 2014) nicht.

OLG Frankfurt a. M., ZNER 2019, 131-133 (Urteil vom 13.03.2019, 12 U 38/18)

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