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ZNER 2022, 49
BGH 
Die fehlerhafte Durchführung eines Konzessionsverfahrens kann unter bestimmten Umständen einen Anspruch zugunsten einer Bieterin auf Annahme ihres Angebots begründen (Urteil vom 09.03.2021, KZR 55/19)

a) Hat bei der Vergabe der Konzession für ein Strom- oder Gasnetz die Gemeinde die Vergabekriterien materiell und formell rechtmäßig bestimmt und ordnungsgemäß bekanntgegeben, ist demjenigen Bieter, der bei fehlerfreier Anwendung dieser Kriterien durch die Gemeinde das beste Angebot gemacht hat, die Konzession zu erteilen.

BGH, ZNER 2022, 49-54 (Urteil vom 09.03.2021, KZR 55/19)

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