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ZNER 2019, 478
OVG Berlin-Brandenburg 
Anwendbarkeit des VwVfG § 17 Abs. 1 und 2 auf Verfahren zum Erlass eines Regionalplans; Landschaftsschutzgebiete und Waldflächen sind grundsätzlich keine harten Tabukriterien; Schutzabstände nach den Tierökologischen Abstandskriterien sind keine harten Tabukriterien (Urteil vom 23.05.2019, 2 A 4.19)

Die Vorschrift des § 17 Abs. 1 u. 2 VwVfG zu Masseneinwendungen ist auf das Verfahren zum Erlass eines Regionalplans nicht anwendbar.

OVG Berlin-Brandenburg, ZNER 2019, 478-490 (Urteil vom 23.05.2019, 2 A 4.19)

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