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ZNER 2016, 236
BGH 
8. Zur Vereinbarkeit der Anforderungen für ein Konzessionsverfahren mit Art. 28 Abs. 2 GG (Titisee Neustadt) (Beschluss vom 26.01.2016, KVZ 41/15)

Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann nur dann angenommen werden, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass das Gericht das Vorbringen des Beschwerdeführers nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat. Ein solcher Fall liegt hier nicht vor.

BGH, ZNER 2016, 236-239 (Beschluss vom 26.01.2016, KVZ 41/15)

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