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ZNER 2011, 315
BGH 
8. Keine Vermutung der Richtigkeit der von einer nicht (mehr) geeichten Messeinrichtung abgelesenen Verbrauchswerte (Urteil vom 17.11.2010, VIII ZR 112/10)

a) Ist im Mietvertrag eine nach § 556a Abs. 1 Satz 2 BGB zulässige Betriebskostenabrechnung auf der Grundlage eines erfassten Verbrauchs vereinbart, kommt es für die inhaltliche Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung allein darauf an, ob der tatsächliche Verbrauch zutreffend erfasst worden ist.

BGH, ZNER 2011, 315-316 (Urteil vom 17.11.2010, VIII ZR 112/10)

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