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ZNER 2018, 260
OLG Düsseldorf 
8. Keine Beschwerdebefugnis, wenn von der angefochtenen Entscheidung nur eine „Fernwirkung“ ausgeht [Nur Leitsätze] (Beschluss vom 10.01.2018, VI 3 Kart 1202/16 (V))

Eine Netznutzerin (Stromanbieterin) ist durch die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Alt- und Neuanlagen für die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode der Anreizregulierung nicht materiell beschwert und damit nicht beschwerdebefugt. Die Festlegung über die Eigenkapitalzinssätze betrifft eine für die Höhe der von der Beschwerdeführerin zu zahlenden Netzentgelte maßgebliche Vorfrage und entfaltete damit nur eine mittelbare, …

OLG Düsseldorf, ZNER 2018, 260 (Beschluss vom 10.01.2018, VI 3 Kart 1202/16 (V))

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