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ZNER 2013, 620
LG Köln 
7. Keine Wartefrist im Konzessionierungsverfahren nach Zuschlagsentscheidung, wenn diese angefochten wird (Urteil vom 22.03.2013, 90 O 51/13)

Effizienter Rechtsschutz im Sinne des § 19 Abs. 4 GWB gebietet nicht die Zuerkennung einer Wartefrist nach getroffener Auswahlentscheidung, auch wenn diese gerichtlich angefochten wird.

LG Köln, ZNER 2013, 620-622 (Urteil vom 22.03.2013, 90 O 51/13)

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