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ZNER 2012, 77
OLG Düsseldorf 
7. Keine Rückabwicklung überzahlter Netznutzungsentgelte im Zeitraum 29.10.2010 bis zur tatsächlichen Entgeltgenehmigung durch die Regulierungsbehörde (Urteil vom 19.10.2011, VI 3 U (Kart) 10/11)

In der Beziehung zwischen Netzbetreiber und Netznutzer schließt § 23a Abs. 5 S. 1 EnWG eine Rückabwicklung überhöhter Netznutzungsentgelte in dem Zeitraum vom 29. Oktober 2005 bis zur tatsächlichen Entgeltgenehmigung durch die Regulierungsbehörde aus. Dieser Zeitraum ist vom restlichen Jahr 2005 linear abzugrenzen, weil die Regulierungsbehörde bei der Ermittlung der Höhe der Mehrerlöse ebenfalls eine lineare Abgrenzung vorgenommen hat.…

OLG Düsseldorf, ZNER 2012, 77-79 (Urteil vom 19.10.2011, VI 3 U (Kart) 10/11)

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