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ZNER 2015, 136
BGH 
6. Kein Förderanspruch für eigenverbrauchten Strom bei Biomasseanlagen (Urteil vom 04.03.2015, VIII ZR 110/14)

Für den in einer Biomasseanlage in Kraft-Wärme-Kopplung und auf der Basis nachwachsender Rohstoffe erzeugten, aber nicht in das Netz eingespeisten eigenverbrauchten Strom gewährt das EEG 2009 dem Anlagenbetreiber weder einen Anspruch auf einen Kraft-Wärme-Kopplungsbonus (KWK-Bonus) noch auf einen Bonus für nachwachsende Rohstoffe (Nawaro-Bonus).

BGH, ZNER 2015, 136-139 (Urteil vom 04.03.2015, VIII ZR 110/14)

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