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ZNER 2016, 329
BGH 
5. Zur „Realofferte“ eines Energieversorgers nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Urteil vom 25.02.2016, IX ZR 146/15)

Lehnt der Insolvenzverwalter die Erfüllung eines beidseits zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung noch nicht (vollständig) erfüllten gegenseitigen Vertrages ab, obwohl der andere Teil nach Insolvenzeröffnung noch weitere Leistungen erbracht hat, entstehen hierdurch keine Neuverbindlichkeiten des Schuldners.

BGH, ZNER 2016, 329-331 (Urteil vom 25.02.2016, IX ZR 146/15)

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