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ZNER 2016, 150
OLG Naumburg 
5. Zur Netzausbaupflicht nach § 9 EEG 2009 (Urteil vom 16.04.2015, 2 U 78/14)

Mit dem Inkrafttreten des EEG 2009 am 01.01.2009 wurde die Pflicht eines Netzbetreibers zur Erweiterung der Netzkapazität nach § 9 Abs. 1 EEG 2009 auch gegenüber dem Betreiber einer bereits zuvor angeschlossenen Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien begründet.

OLG Naumburg, ZNER 2016, 150-151 (Urteil vom 16.04.2015, 2 U 78/14)

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