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ZNER 2012, 397
OLG Düsseldorf 
5. Ermittlung von Tagesneuwerten bei der Ermittlung der Netzentgelte für den Zugang zu Strom- und Gasversorgungsnetzen (Beschluss vom 06.06.2012, VI-3 Kart 318/07 (V))

Die von der Regulierungsbehörde vor ihren Entscheidungen vorzunehmenden Sachverhaltsaufklärungen müssen im angemessenen Verhältnis zu den mit der Entscheidung verbundenen Rechtsfolgen sein. Da die Regulierungsbehörde im Bereich der Eingriffsverwaltung die materielle Beweislast und damit das Risiko der Unaufklärbarkeit eines Sachverhalts trägt, darf eine unterbliebene Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich nicht zu Lasten der Adressaten der Entscheidung gehen. …

OLG Düsseldorf, ZNER 2012, 397-403 (Beschluss vom 06.06.2012, VI-3 Kart 318/07 (V))

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