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ZNER 2010, 593
OLG Düsseldorf 
5. Zur Anwendung der Übergangsregelung des § 6 Abs. 2 ARegV (Beschluss vom 21.07.2010, VI-3 Kart 182/09 (V))

Die Übergangsregelung des § 6 Abs. 2 ARegV gibt der Regulierungsbehörde verbindlich vor, bei der Bestimmung der Erlösobergrenzen für die erste Anreizregulierungsperiode das Ergebnis der in der letzten Entgeltgenehmigung vorgenommenen Kostenprüfung als Ausgangsniveau heranzuziehen. Dieses ist weder um Plankosten des Jahres 2009 noch mit Blick auf nachträgliche Erkenntnisse aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu aktualisieren. …

OLG Düsseldorf, ZNER 2010, 593-594 (Beschluss vom 21.07.2010, VI-3 Kart 182/09 (V))

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