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ZNER 2013, 267
KG Berlin 
4. Keine Untersagung der Veräußerung eines Geschäftsanteils an der Berlinwasser (Urteil vom 29.08.2012, 23 U 112/12)

Die Eilbedürftigkeit einer einstweiligen Verfügung geht nicht dadurch verloren, dass ein Verfügungskläger abwartet, wie sich Verhandlungen um die Veräußerung eines Geschäftsanteils entwickeln.

KG Berlin, ZNER 2013, 267-269 (Urteil vom 29.08.2012, 23 U 112/12)

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