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ZNER 2012, 612
BGH 
4. Günstigster Netzverknüpfungspunkt nach § 5 EEG 2009 (Urteil vom 10.10.2012, VIII ZR 362/11)

a) Die sich aus § 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 ergebende Verpflichtung des Netzbetreibers, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder Grubengas an sein Netz anzuschließen, besteht auch dann nur für den unter gesamtwirtschaftlicher Betrachtung günstigsten Verknüpfungspunkt, wenn dieser Verknüpfungspunkt Bestandteil seines eigenen Netzes ist (im Anschluss an BGH, …

BGH, ZNER 2012, 612-617 (Urteil vom 10.10.2012, VIII ZR 362/11)

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