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ZNER 2016, 232
BGH 
3. Maßnahmen zur Herstellung oder Erhaltung der Versorgungssicherheit des Netzes sind nicht Regelungsgegenstand von § 12 EEG 2009 (Urteil vom 11.05.2016, VIII ZR 123/15)

Nimmt der Netzbetreiber eine zur Durchführung notwendiger Reparaturarbeiten am Versorgungsnetz erforderliche vorübergehende Trennung einer Biogasanlage vom Netz vor, so verletzt er hierdurch nicht eine Pflicht aus dem Einspeiseschuldverhältnis, sondern kommt vielmehr seiner sowohl aus diesem Schuldverhältnis als auch aus § 11 Abs. 1 EnWG 2005 folgenden Pflicht nach, die für die Abnahme des in der Anlage erzeugten Stroms erforderliche Zuverlässigkeit des Versorgungsnetzes sicherzustellen.…

BGH, ZNER 2016, 232-235 (Urteil vom 11.05.2016, VIII ZR 123/15)

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