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ZNER 2014, 182
OLG Düsseldorf 
3. Aufteilung der Erlösobergrenzen im Regulierungsverfahren (Beschluss vom 05.03.2014, VI-3 Kart 61/13 (V))

§ 26 Abs. 2 S. 1 ARegV setzt für die Aufteilung der Erlösobergrenzen nach einem Teilnetzübergang weder einen gemeinsamen Antrag noch inhaltlich übereinstimmende Anträge voraus. Aus dem Antragsprinzip folgt nur, dass die Regulierungsbehörde die Erlösobergrenzen nicht auf eigene Initiative von Amts wegen festsetzt.

OLG Düsseldorf, ZNER 2014, 182-186 (Beschluss vom 05.03.2014, VI-3 Kart 61/13 (V))

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