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ZNER 2016, 277
VG Köln 
28. Anspruch auf Bekanntgabe der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen nach IFG (Urteil vom 25.02.2016, 13 K 5017/13)

Die Bundesnetzagentur ist nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG verpflichtet, einem Kläger jedenfalls die kalenderjährlichen Beträge der Mehrerlösabschöpfung als Betrag zum Abzug von den Erlösobergrenzen bekanntzugeben.

VG Köln, ZNER 2016, 277-280 (Urteil vom 25.02.2016, 13 K 5017/13)

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