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ZNER 2011, 366
OVG Münster 
25. Grenzen der „Feinsteuerung“ von Windenergieanlagen durch Bebauungspläne (Urteil vom 14.04.2011, 8 A 320/09)

Der in § 215 Abs. 2 BauGB vorgesehene Hinweis ist Tatbestandsvoraussetzung für die Unbeachtlichkeit von Rechtsverstößen im Bebauungsplanverfahren. Eine Bekanntmachung, die irreführende Zusätze enthält oder sonstwie geeignet ist, einen Betroffenen von der rechtzeitigen Geltendmachung von Verfahrensrügen abzuhalten, genügt den Anforderungen nicht.

OVG Münster, ZNER 2011, 366 (Urteil vom 14.04.2011, 8 A 320/09)

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