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ZNER 2017, 312
FG Baden-Württemberg 
24. Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb von Photovoltaik-Anlagen [Nur Leitsätze] (Urteil vom 09.02.2017, 1 K 841/15)

Eine Gewinnerzielungsabsicht beim Bau und Betrieb einer PV-Anlage liegt im Sinne des § 15 Abs. 2 EStG jedenfalls dann vor, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht bestand und Kommanditisten nicht durch das Versprechen steuerlicher Verlustzuweisungen angeworben wurden.

FG Baden-Württemberg, ZNER 2017, 312 (Urteil vom 09.02.2017, 1 K 841/15)

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