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ZNER 2011, 358
OVG Lüneburg 
20. Windenergie und Artenschutz; Monitoring-Auflage (Beschluss vom 18.04.2011, 12 ME 274/10)

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung darf mit Blick auf den Artenschutz nur erteilt werden, wenn sich das Tötungsrisiko im Sinne des § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG a.F./§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG n.F. nicht signifikant erhöht.

OVG Lüneburg, ZNER 2011, 358-360 (Beschluss vom 18.04.2011, 12 ME 274/10)

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