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ZNER 2012, 445
VGH Baden-Württemberg 
20. Regionalplan Heilbronn/Franken; Klagerecht von Trägern der Raumordnung gegen WEA-Genehmigung (Beschluss vom 08.05.2012, 8 S 217/11)

§ 35 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 und Satz 3 BauGB vermitteln einem öffentlichen Planungsträger nur Drittschutz, soweit er eine ihm als eigenes subjektives Recht zustehende Planungshoheit wahrnimmt.

VGH Baden-Württemberg, ZNER 2012, 445 (Beschluss vom 08.05.2012, 8 S 217/11)

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