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ZNER 2010, 584
BGH 
2. Zur richtlinienkonformen Auslegung des § 110 Abs. 1 EnWG (Flughafen Leipzig/Halle) (Beschluss vom 24.08.2010, EnVR 17/09)

§ 110 Abs. 1 EnWG ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass auf Objektnetze i.S. der Nummer 1 dieser Vorschrift Teil 3 des Energiewirtschaftsgesetzes nur insoweit keine Anwendung findet, als dem nicht der Anspruch auf diskriminierungsfreien Netzzugang entgegensteht.

BGH, ZNER 2010, 584-587 (Beschluss vom 24.08.2010, EnVR 17/09)

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